Anmeldung zum Berufskolleg
Wann können Sie sich anmelden?
Die Anmeldung kann jederzeit bis zu Beginn des neuen Schuljahres erfolgen. Es besteht keine Anmeldefrist.
Das Anmeldeformular können Sie direkt hier herunterladen.
Welche Vertragsbedingungen akzeptieren Sie mit Ihrer Anmeldung?
Siehe hierzu "Vertragbedingungen für das Berufskolleg" auf Seite 2 des
Anmeldeformulars
.
Wie erfolgt die Anmeldung?
- Senden Sie Ihre Anmeldeunterlagen an folgende Adresse:
Kolping-Bildungszentrum
Siebenlindenstraße 25
72108 Rottenburg
Bitte schicken Sie uns keine Zeugnisoriginale, sondern nur beglaubigte Kopien.
Falls Sie Ihre Unterlagen per Einschreiben schicken (eigentlich nicht nötig), bitte „ohne Empfangsbekenntnis“.
- Überweisen Sie die Anmelde- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35,00 €.
Kolping-Bildungswerk Württemberg
Konto Nr.: 2 613 880
BLZ: 600 501 01
Bank: LBBW
Die Bearbeitung Ihrer Anmeldung kann erst nach Eingang der Gebühr erfolgen!
Welche Unterlagen müssen Sie Ihrer Anmeldung beifügen?
Anmeldeformular- 2 Passbilder (eines davon auf das Anmeldeformular kleben, das andere lose beilegen mit Namen auf Rückseite)
- tabellarischer Lebenslauf
- Abschlusszeugnis der Realschule oder Nachweis über einen gleichwertigen Bildungsstand (beglaubigte Kopie)
- Abschlusszeugnis der Berufsschule oder Nachweis über einen gleichwertigen Bildungsstand (beglaubigte Kopie)
- Nachweis über die abgeschlossene Berufsausbildung (beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses)
- Erklärung (Anmeldungsformular Seite 3)
Ihre Unterlagen sind noch unvollständig?
Sollten Sie noch nicht über alle erforderlichen Unterlagen verfügen (vielleicht befinden Sie sich derzeit in Ausbildung, schließen aber diese bis zu Beginn des Schuljahres ab), so können Sie sich trotzdem anmelden. Sie erhalten in diesem Fall – sofern wir Ihnen einen Schulplatz anbieten können – eine bedingte Zusage. Die definitive Zusage erfolgt, sobald Sie die ausstehenden Dokumente nachgereicht haben.
Eingangsbestätigung der Anmeldung
In der Regel erhalten Sie unmittelbar nach Eingang Ihrer Anmeldunterlagen und der Anmeldegebühr eine entsprechende Bestätigung.
Wie werden die Schulplätze vergeben?
Die Vergabe der Schulplätze erfolgt in der Reihenfolge, wie die Anmeldungen bei uns eingehen. Sollten mehr Bewerbungen eingehen als Schulplätze zur Verfügung stehen, werden wir eine Warteliste führen.
Sie sind noch unschlüssig oder haben weitere Fragen?
Für eine persönliche Beratung stehen wir gerne zur Verfügung.
- rufen Sie uns an, Fon : 07472-915183 (Mo, Mi, Do 8.30 -11.30 Uhr)
- mailen Sie uns Ihre Fragen:
klaus.hau@kolping-bildungswerk.de - noch besser: vereinbaren Sie einen Gesprächstermin
Häufig gestellte Fragen zur Anmeldung im Berufskolleg (FAQs)
TBK und ABK 
1. Wann muss ich die Anmeldegebühr überweisen?
Sobald ich die Anmeldeunterlagen per Post versende oder persönlich abgebe, ist die Anmeldegebühr zu überweisen.
2. Bekomme ich die Anmeldegebühr wieder erstattet, wenn ich mich zu einem späteren Zeitpunkt von der Schule abmelde?
Nein, die Anmeldegebühr ist eine Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühr und kann nicht zurückerstattet werden.
3. Was ist eine beglaubigte Zeugniskopie?
Eine Kopie vom Original, die zusammen mit dem Originalzeugnis beim Bürgerbüro, Schule oder ähnliche Institution, die Beglaubigungen vornehmen kann, vorgelegt wird. Diese Institution vergleicht die Fotokopie mit dem Original und bestätigt auf der Fotokopie mit Original-Unterschrift und Stempel sowie Datum , dass die Fotokopie mit dem Original übereinstimmt. Meist wird für die Beglaubigung eine Gebühr verlangt.
4. Wie kann ich ohne beglaubigte Kopie nachweisen, dass die Zeugnisse dem Original entsprechen?
Wenn Sie uns während der
Büroöffnungszeiten alle angeforderten Zeugnisse im Original zusammen mit Ihrer Anmeldung vorlegen.
5. Kann ich bei der Anmeldung auswählen, in welche Klasse bzw. berufsbezogenes Schwerpunktfach ich eingestuft werde?
Nein, die Zuordnung erfolgt ausschliesslich nach der abgeschlossenen Berufsausbildung.
Nur TBK
Werde ich nach der Anmeldung bzw. vor Schulbeginn aufgefordert, das jährliche Schulgeld zu überweisen?
Nein, Sie müssen laut den Vertragsbedingungen, den Termin überwachen und das jährliche Schulgeld für das Tagesberufskolleg zum 1. August des Jahres überweisen, in dem der Unterricht beginnt.
Nur ABK
Wann muss ich das Schulgeld überweisen? Ab wann wird abgebucht?
Sie müssen das Schulgeld für die ersten fünf Monate zum 1. August des Jahres überweisen, in dem der Unterricht beginnt. Ab Februar erfolgt dann die monatliche Abbuchung automatisch jeweils am ersten Tag des Monats. Auf dem Anmeldeformular müssen Sie uns dazu eine Einzugsermächtigung erteilen.

