Das Auswahlverfahren am Sozialwissenschaftlichen Gymnasium

Übersteigt die Anzahl der bis zum Anmeldeschluss eingegangenen Anmeldungen die Anzahl der vorhandenen Schülerplätze, so wird ein Auswahlverfahren bezüglich der bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Bewerbungen wie folgt durchgeführt:

  • Bewerber, die ein Engagement im sozialen, kirchlichen, politischen oder ökologischen Bereich nachweisen können, werden vorrangig berücksichtigt. Das Engagement ist durch schriftliche Dokumente wie z. B. Zeugnisse oder Bestätigungen der jeweiligen Träger nachzuweisen.

  • Übersteigt die Anzahl der Bewerber, die ein Engagement nachweisen können, die Anzahl der vorhandenen Schülerplätze, so erfolgt die Vergabe der Plätze nach billigem Ermessen. Bei Ausübung dieses Ermessens wird insbeondere der Umfang des Engagements berücksichtigt.

  • Gehen bis zum jeweiligen Anmeldeschluss weniger Bewerbungen ein als Schülerplätze vorhanden sind, so kann die Schulleitung einen späteren Stichtag für das Auswahlverfahren bestimmen.

  • Am Auswahlverfahren nehmen nur die Bewerber teil, die sich für die Aufnahme im nächsten Schuljahr bewerben. So finden Bewerbungen für das übernächste Schuljahr keine Berücksichtigung im Auswahlverfahren für das kommende Schuljahr.

  • Selbstverständlich bleiben die zu erfüllenden Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterAufnahmebedingungen der Bewerber-/innen von den oben genannten Regelungen unberührt!
Samstag, 4. Februar 2012
Qualitätsgemeinschaft