Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzungen für die Aufnahme in das Berufskolleg sind:
1. Fachschulreife oder Realschulabschluss oder dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand (z.B. Werkrealschule) oder Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums G9 bzw. in die Klasse 10 eines Gymnasiums G8 oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes;
2. sowie eine abgeschlossene, mindestens zweijährige und für das am aufnehmenden Berufskolleg angebotene berufsbezogene Schwerpunktfach einschlägige
a) Berufsausbildung in einem anerkannten oder gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf oder
b) schulische Berufsausbildung, gegebenenfalls in Verbindung mit einem Berufspraktikum, oder
c) Berufsausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis.
Der Berufsausbildung gleichgestellt ist eine einschlägige, für den Besuch des Berufskollegs förderliche Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren, wobei der erfolgreiche Besuch einer beruflichen Vollzeitschule bis zu einem Jahr angerechnet werden kann. In Zweifelsfällen entscheidet das Oberschulamt über die Zuordnung zum Schwerpunktfach und über die förderliche Berufserfahrung.
Zusätzlich sind von ausländischen Bewerbern, die das Zeugnis nach Satz 1 Nr. 1 nicht an einer deutschen Schule erworben haben, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.
Bewerber, die bereits anderweitig die Qualifikation für das Studium an einer Fachhochschule erworben oder eine Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife wiederholt nicht bestanden haben, können nicht aufgenommen werden.

