Kosten und Finanzierung

Anmeldegebühr

Zur Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anmeldung erheben wir eine Gebühr von 35,- €. Bitte überweisen Sie uns diese Gebühr sofort mit der Anmeldung.

Schulgeld

Das Schulgeld beträgt bei Vollzeitunterricht einmalig 385,- €. Dieser Betrag ist zum 01. August des Jahres zu überweisen, in dem der Unterricht beginnt.

Bei Abendunterricht


Finanzierung durch das BAföG

ist grundsätzlich in der Vollzeitform möglich, in der Abendform jedoch nicht, da eine Mindestzahl an Wochenstunden belegt sein muss. Es gilt eine Altersgrenze von 30 Jahren, die bei Beginn der Ausbildung nicht überschritten sein darf. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Amt für Ausbildungsförderung. Dort erhalten Sie auch die Anträge für Ausbildungsförderung. Es ist das Landratsamt zuständig, zu dem Ihr Wohnort gehört. Für den Kreis Tübingen ist z.B. folgendes Landratsamt zuständig:

Landratsamt Tübingen
Amt für Ausbildungsförderung
Wilhelm-Keil-Str. 50
72072 Tübingen
Tel.: 07071 - 207 - 363

Das BAföG wird unter Umständen unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt. Details finden Sie auf der BAföG-Homepage, wo Ihnen ein BAföG-Rechner die erwartete Förderungshöhe berechnet, und wo Sie die Adressen weiterer Landratsämter herunterladen können.

Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterhttp://www.bafoeg.bmbf.de.


Bildungskredit

Durch das Bildungskreditprogramm wird ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit zur Unterstützung von Studierenden und Schüler/innen in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen angeboten, der neben oder zusätzlich zu Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) als weitere Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung zur Verfügung steht. Einkommen und Vermögen der Auszubildenden oder ihrer Eltern spielen keine Rolle. Der Bildungskredit dient bei nicht nach dem BAföG geförderten Auszubildenden der Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung, bei nach dem BAföG geförderten Auszubildenden der Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das BAföG erfasstem Aufwand, wie z.B. besonderen Studienmaterialien, Exkursionen oder Schulgebühren. Damit die Kreditkonditionen günstig sein können, übernimmt der Bund gegenüber der auszahlenden Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine Ausfallbürgschaft (Bundesgarantie) für die Auszubildenden.


Voraussetzungen

Der Bildungskredit kann gewährt werden, wenn Sie

  • volljährig sind bis zu dem Monat, in dem Sie 36 Jahre alt werden
  • eine Ausbildung betreiben, die nach dem BAföG förderfähig ist
  • bereits über einen Berufsabschluss verfügen, oder diesen mit dem Abschluss der gegenwärtigen Ausbildung erlangen werden
  • die Ausbildung in Vollzeit durchführen und
  • sich in den letzten 24 Monaten dieser Ausbildung befinden.

Weitere Informationen zum Bildungskredit finden Sie hier:

Bundesverwaltungsamt

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bildungskredit Hotline

Tel.: 022899-358-4492
Fax: 022899-358-4850

Mail: Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-Mailbildungskredit@bva.bund.de


Donnerstag, 17. Mai 2012
Qualitätsgemeinschaft